Zuschüsse aus dem Sozialfonds


Grundsätzliches

Nach § 18 a Absatz 5 BerlHG hat die Studierendenschaft die Möglichkeit, einen Sozialfonds zu schaffen, aus dem Studierende bei Vorliegen einer besonderen sozialen Härte einen Zuschuss zum Ticketpreis beantragen können. Um diesen Sozialfonds zu speisen, werden zunächst Zinserträge eingesetzt, die sich durch Anlage der Gelder und der mit den Verkehrsbetrieben vereinbarten Ratenzahlungsregelung erwirtschaften lassen. Dies wird jedoch für die Ausstattung des Fonds nicht reichen, so dass ein Zusatzbeitrag notwendig ist, der von allen Studierenden wie der Semesterticketbeitrag jedes Semester bei der Immatrikulation zu entrichten ist.

Nähere Informationen über die Zuschußregelungen und die Antragstellung erhaltet Ihr beim Semesterticket-Büro Eurer Hochschule.

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