Gültigkeit des Semestertickets


Das Semesterticket ist im Zeitraum des jeweiligen

  • Wintersemesters vom 1. Oktober bis 31. März
  • Sommersemesters vom 1. April bis 30. September

für beliebig viele Fahrten im Tarifbereich Berlin ABC des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gültig. Ausgenommen sind die Sonder- und Ausflugslinien. Im Bereich des Schienenpersonenverkehrs gilt die Fahrberechtigung nur für den Schienenpersonennahverkehr im Sinne von § 2 Abs. 5 Allgemeines Eisenbahngesetz. Dies sind alle Angebote, bei denen VBB-Fahrausweise anerkannt werden.

Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Gemeinsamen Tarifs der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB-Tarif). Das Semesterticket ist eine persönliche Zeitkarte, die Fahrtberechtigung ist nicht übertragbar.

Das Semesterticket berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (bei Fähren bis zu 3 Kinder) und Gepäck und einem Hund und einem Kinderwagen und einem Fahrrad.

Studierende, die nachweisen, dass sich ihr Wohnsitz außerhalb des Tarifbereichs Berlin ABC befindet, können in Ergänzung zum Semesterticket ein Zusatzticket erwerben. Dieses gilt bei allen Verbundverkehrsunternehmen auf dem verkehrsüblichen Weg zwischen dem Wohnort des Studierenden und dem Bahnhof bzw. der Haltestelle, der bzw. die als erste bzw. letzte auf dem reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg im Tarifbereich Berlin, Teilbereich C, erreicht wird. Das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin gilt nur in Zusammenhang mit einem gültigen Studierendenausweis (mit integrierter Fahrtberechtigung) der jeweiligen Berliner Hochschule.

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