Befreiung von der Beitragspflicht


Nach § 18 a Absatz 3 BerlHG kommt für Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen studienbedingter Abwesenheit vom Hochschulort das Semesterticket nicht nutzen können, eine Befreiung von der Beitragspflicht in Frage. Wer genau in Genuss dieser Regelung kommt, ist im Semesterticket-Vertrag in § 1, Absätze 4 und 5 vereinbart:

  • Behinderte Studierende mit Freifahrtschein im ÖPNV werden (neben Studierenden, die nicht voll an der TU immatrikuliert sind) von der Beitragspflicht erst gar nicht erfasst. Ihr müsst nur einmalig eine Farbkopie des Behindertenausweises einreichen und bekommt dann vom Immatrikulationsamt keine Zahlungsaufforderung mehr.
  • Wer aufgrund von Behinderung oder Krankheit den ÖPNV nicht nutzen kann (und dies durch Attest nachweist), kann für jeweils ein Semester die Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. Das gleiche gilt für beurlaubte Studierende und solche im Auslandssemester. Ihr könnt Euch in diesen Fällen aber auch entscheiden, dass Ihr mit dem Ticket etwas anfangen könnt - ob Ihr den Befreiungsantrag stellt, bleibt Euch überlassen.

Wer befreit wurde, erhält allerdings auch keine Fahrtberechtigung. Wurde dem Antrag auf Befreiung stattgegeben, muss der Beitrag eigentlich nicht gezahlt werden. Allerdings können durch Satzung der Studierendenschaft andere Gesetze und Verordnungen nicht außer Kraft gesetzt werden. Eine Immatrikulation und Rückmeldung ist danach aber erst möglich, wenn alle fälligen Beiträge gezahlt wurden. Falls Ihr den Antrag auf Befreiung so spät abgebt, dass er vor Rückmeldeschluss nicht mehr bearbeitet werden kann, werdet ihr deshalb zunächst den Beitrag zahlen müssen, der Euch danach zurückerstattet wird.

Nähere Informationen erhaltet Ihr in den Semesterticket-Büros der einzelnen Hochschulen.

SEMTIX
Homepage
Aktuelles
Praktisches
Preis
Gültigkeit des Tickets
Anschlussfahrschein
Gestaltung des Tickets
Kündigung von Abos
Semesterticket-Büro
Informationsmaterial
Sozialregelung

Befreiungen
Zuschüsse
Antragsformulare

Grundlagen
Hochschulgesetz
Satzungen
Vertrag
Presse

Presseerklärungen
Pressestimmen

SEMTIX in Berlin
Impressum