Gestaltung des Tickets
Das Semesterticket wird als Teil des Studierendenausweises ausgegeben. Dieser hat beispielsweise an der TU Berlin die Form einer fälschungssicheren und dauerhaften Plastikkarte. An anderen Hochschulen wird ein Papierausweis mit Hologramm verwendet. Als Fahrtberechtigung gilt immer der Studierendenausweis mit dem roten VBB-Logo und dem Aufdruck "Semesterticket Berlin ABC" in Verbindung mit einem amtlichen Personaldokument mit Lichtbild. Karten, die den genannten Aufdruck nicht besitzen, sind auch nicht als Semesterticket gültig. Achtung: Ein Laminieren oder Einschweißen des Ausweises machen ihn als Semesterticket ungültig. Unabhängig von der Pflicht der Studierenden, sich pünktlich zurückzumelden, gilt für die rechtzeitige Ausstellung bzw. Versendung der Fahrtberechtigung: Werden die Unterlagen zur Rückmeldung oder Immatrikulation (ggf. incl. Nachweis über die gezahlten Semesterbeiträge einschließlich Säumnisgebühr) nicht vollständig bis zum
beim Immatrikulations-Büro eingereicht, kann dieses die Ausstellung der Fahrtberechtigung zum ersten Tag des Semesters nicht gewährleisten. Sollte bei Studierenden, die sich neu immatrikulieren, die Versendung des Studierendenausweises nicht pünktlich zum ersten Tag des Semesters erfolgt sein, kann das Immatrikulations-Büro (nachdem die Immatrikulation erfolgt ist) auf Antrag eine vorläufige, zeitlich begrenzte Fahrtberechtigung ausstellen. Diese vorläufigen Fahrtberechtigungen werden ausschließlich durch das Immatrikulations-Büro ausgestellt, jedoch nicht vom Semesterticket-Büro! |
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